Unter Selbsterfahrung versteht man eine intensive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten und Erleben
mit dem Ziel der Selbstkenntnis und Selbstentwicklung. Selbsterfahrungsprozesse umfassen u.a. die
folgenden Bereiche:
- unmittelbare Erfahrung mit den eigenen innerpsychischen Prozessen,
- konstruktiver Umgang mit Defiziten und Schwächen,
- Stabilisierung und Stärkung psychosozialer Kompetenzen (z.B. Empathie, Akzeptanz, Achtsamkeit),
- Sensibilisierung für verletzliche Selbstanteile,
- Erleben des eigenen Interaktions- und Beziehungsverhaltens,
- Kennenlernen der eigenen Entwicklungsmöglichkeiten.
Im Rahmen der Ausbildung für soziale Berufe kommt hinzu, dass sich der/die Teilnehmer*in in der Rolle der
Klientin/des Klienten kennenlernt und dadurch unterschiedliche Behandlungsmethoden unmittelbar selbst
erfahren kann. Er/sie kann dadurch auch seine/ihre Methodenkompetenz erweitern.
Die Einzelselbsterfahrung mit verhaltenstherapeutischem Schwerpunkt ist derzeit für die
Ausbildung "Klinische Psychologie" und/oder "Gesundheitspsychologie" anrechenbar.
Eine Anrechnung für das psychotherapeutische Propädeutikum ist derzeit
leider nicht
möglich.
Für die Anrechenbarkeit bei anderen Berufsausbildungen erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer
Ausbildungseinrichtung.
Sie können Einzelselbsterfahrung auch gerne aus Interesse als Privatleistung in Anspruch nehmen.