Es ist zum Beispiel normal, wenn ein Kind ein- oder zweimal seinen Schulrucksack auf Vollständigkeit
kontrolliert. Wenn Ihr Kind nun aber innerhalb kürzester Zeit sehr viel häufiger (z.B. zehnmal)
kontrollieren muss, und sich auch dann nicht beruhigen kann, obwohl er/sie sich gerade
rückversichert hat, dass alles eingepackt ist, dann könnte eine Zwangsstörung vorliegen, es sich um
eine Zwangshandlung handeln.
Kinder reagieren dann sehr aufgebracht, wenn man versucht sie an der Zwangshandlung zu hindern.
Ihnen selbst gelingt es nur schlecht, die Zwangshandlungen zu unterlassen, da dies zu einer
deutlichen Anspannung, Angst oder auch Aggression führt. Häufig befürchten Betroffene, dass etwas
Schlimmes passiert, wenn die Zwangshandlung nicht durchgeführt wird.
Folgende Zwangshandlungen treten bei Kindern und Jugendlichen häufig auf: Reinigungs- und
Waschzwänge, Kontrollzwänge, Kontaktvermeidung wegen Verschmutzung, Wiederholungszwänge,
Ordnungszwänge, Zählzwänge, Berührungszwänge